Die Visastelle

Terminvergabe

Terminvergabe für Visa und Verpflichtungserklärungen

Zur Beantragung eines Visums für Deutschland benötigen Sie einen Termin - hier gelangen Sie zur elektronischen Terminvergabe.

  • Schengenbeitritt der Schweiz

    Seit dem 12.Dezember 2008 wendet die Schweiz die Vorschriften des Schengen-Besitzstandes vollständig an.

    Ab diesem Zeitpunkt können in der Schweiz wohnhafte Ausländer, die der Visumpflicht unterliegen, mit ihrem gültigen Reisepass und der gültigen Schweizer Aufenthaltserlaubnis (L, B oder C), ohne dass es eines weiteren Visums bedarf, nach Deutschland und in die übrigen Anwenderstaaten des Schengener Abkommens für kurzfristige touristische Aufenthalte bis zu drei Monaten einreisen.

    Seit 12. Dezember 2008 berechtigen auch vorher von anderen Staaten ausgestellte Schengen-Visa zur Einreise in die Schweiz. Die Schweiz stellt jedoch selbst erst seit dem 12. Dezember 2008 Schengen-Visa aus, mit denen die Einreise in die übrigen Anwenderstaaten möglich ist. Inhaber einer Aufenthalts- oder Niederlassungserlaubnis können sich seit dem 12. Dezember 2008 für bis zu drei Monate in der Schweiz aufhalten.  

Die Visastelle

Öffnungszeiten und Adresse der Visastelle

Konsulargebäude der Deutschen Botschaft Bern

Visastelle

Für die Beantragung eines Visums benötigen Sie einen Termin. Bitte reservieren Sie diesen telefonisch oder via unseren online -Terminkalender.

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Visastelle
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Öffnungszeiten:

Montag bis Donnerstag 9.00 Uhr bis 11.30 Uhr

Anschrift

Visastelle der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Bern, Willadingweg 78, 3006 Bern 

Telefon
+41 31 359 43 48
Fax
+41 31 359 44 54

Kontakt zur Visastelle

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an die Visastelle der Deutschen Botschaft in Bern

Antragsformular

Bei Antragstellung wird nur Barzahlung in Schweizer Franken akzeptiert.

Nachweis von Deutschkenntnissen

Nur erforderlich bei Ehegattennachzug zu einem in Deutschland wohnhaften deutschen Ehepartner.