Die Passstelle

Kindereinträge im Reisepass der Eltern ab dem 26. Juni 2012 ungültig.

Aufgrund europäischer Vorgaben ergibt sich im deutschen Passrecht eine wichtige Änderung: 

Ab dem 26. Juni 2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und berechtigen das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt.  

Somit müssen ab diesem Tag alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Für die Eltern als Passinhaber bleibt das Dokument dagegen uneingeschränkt gültig. Die Botschaft Bern empfiehlt den von der Änderung betroffenen Eltern in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein, bei geplanten Auslandsreisen rechtzeitig neue Kinderreisepässe oder Reisepässe für die Kinder zu beantragen.

  • Adresse und Öffnungszeiten der Passstelle

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    Öffnungszeiten
    Montag, Dienstag und Donnerstag

    08.15 Uhr - 12.30 Uhr und

    13.30 Uhr - 16.30 Uhr

    Mittwoch

    13.30 Uhr - 16.30 Uhr

    Freitag08.15 Uhr - 12.30 Uhr

    Die Passbeantragung ist nur nach Terminbeantragung (online oder telefonisch) möglich.

    Die Abholung von Reisepässen ist nur nach telefonischer Terminvereinbarung möglich.

    Anschrift

    Passstelle der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland, Willadingweg 78, 3006 Bern

    Telefon
    +41 31 359 43 43
    Fax
    +41 31 359 44 70
Terminvergabe

Termine für die Beantragung eines Reisepasses/ oder eines Personalausweises können Sie unter u.a. Link buchen

Ausser in der Botschaft Bern ist eine Passbeantragung auch bei den Honorarkonsuln in Basel, Zürich und Lugano möglich.

  • Honorarkonsul in Basel

      Honorarkonsul Thomas E. Preiswerk Bild vergrößern (© Thomas E. Preiswerk)

    Organization
    Honorarkonsul Thomas E. Preiswerk
    Amtsbezirk Kantone Basel-Stadt und Basel-Land
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    Öffnungszeiten


    Passanträge:                            Mo, Di, Mi    09.00 Uhr bis 12.00 Uhr

     Eine Terminabsprache ist nicht erforderlich.


    Dienstleistungen im Rechts-und Konsularbereich

    Dienstag                             
    16.30 Uhr bis 19.00 Uhr                      

    Am Dienstag, 12. März, 26. März, 2. April, 23. April, 21. Mai und 18. Juni 2013 geschlossen.

    Telephonische Auskunft

    Dienstag                              
    15.00 Uhr bis 16.00 Uhr                       

    Am  Dienstag, 12. März, 26. März, 2.April, 23. April, 21. Mai und 18. Juni 2013 keine Auskunftsdienste.

    Folgende Dienstleistungen werden beim Honorarkonsul in Basel erbracht:

    Antragsannahme für ePässe und Kinderreisepässe (keine vorläufigen Reisepässe ,keine Express-Pässe)
    Beglaubigungen von Fotokopien
    Beglaubigungen von Unterschriften
    Ausschlagen von Erbschaften
    Hilfe für Deutsche im Ausland gemäß § 5 Konsulargesetz
    Lebensbescheinigungen

    Alle gebührenpflichtigen Dienstleistungen können in Basel nur in bar und in Schweizer Franken bezahlt werden (keine EC / Kreditkarten)

    Weitere Informationen sind über die Website  http://www.bern.diplo.de ersichtlich.

    In dringenden Fällen steht bei der Deutschen Botschaft in Bern die Tel.-Nr: 0041 31 359 41 11 zur Verfügung.

    Anschrift

    Badischer Bahnhof, Schwarzwaldallee 220, 4058 Basel

    Badischer Bahnhof, Postfach 2 32, 4016 Basel

    Telefon
    +41 61 693 33 05
    Fax
    +41 61 693 33 06
  • Honorarkonsul in Zürich

    Honorarkonsul Dr. Martin Wittig Bild vergrößern (© Dr. Martin Wittig)  

    Organization
    Honorarkonsul Dr. Martin Wittig
    Amtsbezirk: Kantone Schwyz und Zürich
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    Öffnungszeiten:

    Mo,Di,Do,Fr: 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr
    Mi08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr (nachmittags hauptsächlich für Schulkinder)

    Telefonservice:

    Mo, Di, Do, Fr:12.00 Uhr bis 14.00 Uhr

    Der Deutsche Honorarkonsul in Zürich erbringt die folgenden Dienstleistungen:

    Eine Terminabsprache ist nicht erforderlich

    Antragsannahme für ePässe und Kinderreisepässe
    Achtung: Express-Pässe und vorläufige Reisepässe können in Zürich nicht beantragt (ausgestellt) werden.
    Beglaubigungen von Fotokopien und Unterschriften (in bestimmten Fällen, bitten nehmen Sie vorab telefonisch oder per Mail Kontakt mit uns auf)

    Lebensbescheinigungen für Bezieher deutscher Renten können von schweizerischen Behörden ausgestellt werden, wie in Teil B des Vordrucks angegeben ist.

    In Zürich kann nur in bar mit Schweizer Franken bezahlt werden (Keine Kreditkartenzahlung).

    Weitere Informationen sind über die Website www.bern.diplo.de ersichtlich

    Anschrift

    Witikonerstr. 15, 8032 Zürich beim Klusplatz 

    Telefon
    0041 44 201 72 22
    Fax
    0041 44 201 72 29
  • Honorarkonsulin in Lugano

                                                               Bild vergrößern (© Honorarkonsulin Brenni-Wicki)

    Organization
    Honorarkonsulin Bianca Brenni-Wicki
    Amtsbezirk: Kanton Tessin
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    Öffnungszeiten: Mo-Fr 9.00-11.30 Uhr

    Dienstleistungen:

    - Antragsannahme für e-Pässe und Kinderreisepässe (Telefonische Terminvereinbarung erforderlich)

    - Lebensbescheinigungen

    - Beglaubigungen von Fotokopien

    - Unterschriftsbeglaubigungen

    - Namenserklärungen nach Deutschem Recht

    - Ausschlagung von Erbschaften

    - Antragsannahme auf Ausstellung eines Führungszeugnisses (D)

    Lebensbescheinigungen für Bezieher deutscher Renten können von schweizerischen Behörden ausgestellt werden. 

    Anschrift

    Via Soave 9, 6900 Lugano

    Telefon
    0041 91 922 78 82
    Fax
    0041 91 923 97 59

Fotografenliste

Informationen zum elektronischen Reisepass (ePass) des Bundesministeriums des Innern

Reisepass

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Sie wollen in die USA oder in andere Länder reisen und fragen sich, welche Ausweispapiere Sie benötigen und ob ein Visum beantragt werden muss. Informationen erhalten Sie unter den folgenden Links.

Anregungen und Kommentare

Hier haben Sie die Möglichkeit Anregungen, Kommentare, Lob und Kritik (keine Anfragen bzgl. des Bearbeitungsstandes / Terminanfragen) an die Passstelle zu übermitteln

Kontakt zur Passstelle

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an die Passstelle der Deutschen Botschaft in Bern