Wahlrecht für Auslandsdeutsche

Mit Wirkung vom 03. Mai 2013 ist die Neuregelung des Wahlrechts für Auslandsdeutsche in Kraft getreten (Einundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes (BWG) vom 27.April 2013, BGBL.I.S.962).

Deutsche im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes können unter bestimmten Bedingungen auch aus dem Ausland an in Wahlen in Deutschland teilnehmen.Auf den Seiten des Bundeswahlleiters kann jetzt das Antragsformular zur Eintragung in das Wählerverzeichnis und der Wahlscheinantrag heruntergeladen und ausgefüllt werden.

Weitere Informationen finden Sie in den u.a Links.

Häufige Fragen zum Wahlrecht für Auslandsdeutsche

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