Wahlrecht für Auslandsdeutsche
Mit Wirkung vom 03. Mai 2013 ist die Neuregelung des Wahlrechts für Auslandsdeutsche in Kraft getreten (Einundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes (BWG) vom 27.April 2013, BGBL.I.S.962).
Deutsche im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes können unter bestimmten Bedingungen auch aus dem Ausland an in Wahlen in Deutschland teilnehmen.Auf den Seiten des Bundeswahlleiters kann jetzt das Antragsformular zur Eintragung in das Wählerverzeichnis und der Wahlscheinantrag heruntergeladen und ausgefüllt werden.
Weitere Informationen finden Sie in den u.a Links.
Häufige Fragen zum Wahlrecht für Auslandsdeutsche
-
- Comment
-
Bisher konnten Deutsche mit ausschließlichem Wohnsitz im Ausland per Briefwahl an den Wahlen zum Deutschen Bundestag und zum Europaparlament, nicht jedoch an Kommunal- und Landtagswahlen teilnehmen.
-
- Comment
-
In der Vergangenheit musste sich eine Auslandsdeutsche oder ein Auslandsdeutscher zunächst mit einem speziellen Formular („Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis“) in das Wählerverzeichnis des letzten deutschen Wohnsitzes eintragen lassen. Das Formular konnte u.a. von der Homepage der Botschaft Bern, des Bundeswahlleiters oder der Städte und Gemeinden heruntergeladen oder bei den Städten/Gemeinden telefonisch, per E-Mail oder postalisch beantragt werden.
Nach Rücksendung des ausgefüllten Formulars wurde die/der Auslandsdeutsche in das Wählerverzeichnis eingetragen und erhielt automatisch und rechtzeitig Briefwahlunterlagen.
Weder der Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis noch die ausgefüllten Briefwahlunterlagen konnten über die Botschaft Bern versandt werden.
-
- Comment
-
Dies ist leider nicht möglich; der Eintrag im Wählerverzeichnis muss für jede Wahl neu beantragt werden.
-
- Comment
-
Sofern Sie noch in Deutschland gemeldet sind, erhalten Sie einige Wochen vor der Wahl unaufgefordert von Ihrer Wohnsitzgemeinde eine Wahlbenachrichtigungskarte an Ihre Meldeadresse, auf der alle Möglichkeiten der Wahlteilnahme aufgeführt sind.